Die Steuerberaterprüfung

"Mit der Prüfung hat der Bewerber darzutun, dass er in der Lage ist, den Beruf eines Steuerberaters ordnungsgemäß auszuüben". So der Wortlaut im § 37 StBerG)

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Gemäß § 35 Abs. 4 StBerG kann die Prüfung zweimal wiederholt werden.

Der schriftliche Teil der StB-Prüfung findet bundeseinheitlich jedes Jahr an drei aufeinander folgenden Tagen in der ersten vollen Oktoberwoche statt. Erst nach erhalt der schriftlichen Prüfungsergebnisse und nur mit bestehen dieser, wird man zur mündlichen Prüfung eingeladen.


Die schriftliche Prüfung besteht aus drei Klausuren. Jede Klausur dauert ca. sechs Stunden.

Es gilt beispielhafte praxisrelevante Aufgaben zu lösen, man muss also nicht nur Fachwissen haben, sondern es auch konkret anwenden können. Abgefragt werden folgende Themenkomplexe:

  • Verfahrens­recht, Umsatzsteuer, Bewertungsrecht, Erbschaftssteuer
  • Ertragsteuern, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, internationales Steuerrecht / Außen-Steuerrecht
  • Buchführung und Bilanzwesen, Umwandlungssteuerrecht

Die mündliche Prüfung besteht aus einem Kurzvortrag (von circa 5 bis 10 Minuten) sowie einer Prüfung in Kleingruppen. Die Schwerpunkte der mündlichen Prüfung ergeben sich aus den folgenden Themenbereichen, wobei nicht alle zwingend abgefragt werden müssen

  • Steuerliches Verfahrensrecht sowie Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenrecht,
  • Steuern vom Einkommen und Ertrag,
  • Bewertungsrecht, Erbschaftsteuer und Grundsteuer,
  • Verbrauch- und Verkehrssteuern, Grundzüge des Zollrechts,
  • Handelsrecht sowie Grundzüge des Bürgerlichen Rechts, des Gesellschaftsrechts, des Insolvenzrechts und des Rechts der Europäischen Union,
  • Betriebswirtschaft und Rechnungswesen,
  • Volkswirtschaft,
  • Berufsrecht

Der Prüfungsausschuss besteht aus 6 Personen und setzt sich zusammen aus dem Vositz, Beamten im höheren Dienst, Steuerberatern und einem Vertreter aus der Wirtschaft

Es sind Reformen geplant, die Modularisierung und Digitalisierung betreffen. So kann die Prüfung in einigen Bundesländern bereits digital abgelegt werden. Bis 2027 wollen 13 Städte und Bundesländer eine digitale Prüfung einführen.