Fachwirt Wirtschaftsprüfung (WPK) - Prüfungsordnung
von Andrea Lauterbach
An der Prüfung kann teilnehmen, wer
- eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit kaufmännischem, verwaltendem oder informationstechnologischem Bezug und eine auf die Berufsausbildung folgende mindestens dreijährige Berufspraxis,
- ein abgeschlossenes Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern und eine auf das Studium folgende mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens sechsjährige Berufspraxis
nachweisen kann.
Die Berufspraxis muss bei Wirtschaftsprüfern oder Wirtschaftsprüferinnen, einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, vereidigten Buchprüfern oder vereidigten Buchprüferinnen, einer Buchprüfungsgesellschaft, einem genossenschaftlichen Prüfungsverband oder der Prüfungsstelle eines Sparkassen- und Giroverbandes oder einer überörtlichen Prüfungseinrichtung für Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts erworben werden.
Für Interessenten mit anderer beruflicher Vorbildung enthält die Prüfungsordnung gesonderte Zulassungsvoraussetzungen.
Ein Merkblatt der Wirtschaftsprüferkammer enthält alle wesentlichen Informationen für an der Prüfung zum Fachwirt/zur Fachwirtin Wirtschaftsprüfung (WPK) Interessierte. Die Fortbildungsprüfung soll im Jahr 2020 zum ersten Mal durchgeführt werden. Der schriftliche Teil der Prüfung soll Ende November 2020 stattfinden, der mündliche Prüfungsteil voraussichtlich im März 2021.
(entnommen aus https://www.wpk.de/nachwuchs/pruefungsfachwirt/, 3.4.2020)