Modularisierung der Wirtschaftsprüfungsexamens verkündet

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Die Zweite Verordnung zur Änderung der Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung wurde im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. Teil I, Seite 78 ff.). Damit ist die von der Wirtschaftsprüferkammer initiierte Modularisierung des Wirtschaftsprüfungsexamens gesetzgeberisch formell abgeschlossen. Die Änderungsverordnung ist am Tag nach ihrer Verkündung am 16. Februar 2019 in Kraft getreten.

Damit ersetzt das modularisierte Wirtschaftsprüfungsexamen erstmals im Prüfungstermin II/2019 die bisherige Prüfung, bei der in einem Prüfungstermin alle Prüfungsgebiete geprüft werden mussten. Zudem können auch Kandidaten, die sich momentan in einem laufenden Prüfungsverfahren befinden, auf ihren Antrag in die Modularisierung wechseln.

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