WP-Examen 2. Prüfungstermin 2019/2020

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Die schriftlichen Prüfungen im 2. Prüfungstermin 2019 werden im Juni und August 2019 stattfinden.

Die Aufsichtsarbeiten werden voraussichtlich wie folgt anzufertigen sein:

25. Juni 2019
1. Aufsichtsarbeit in dem Modul „Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre“
27. Juni 2019
2. Aufsichtsarbeit in dem Modul „Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre“
13. August 2019
1. Aufsichtsarbeit in dem Modul „Wirtschaftliches Prüfungswesen, Unternehmensbewertung und Berufsrecht“
1. Aufsichtsarbeit aus dem Prüfungsgebiet „Wirtschaftliches Prüfungswesen und Unternehmensbewertung“ (verkürzte Prüfung gemäß § 13a WPO)
14. August 2019
2. Aufsichtsarbeit in dem Modul „Wirtschaftliches Prüfungswesen, Unternehmensbewertung und Berufsrecht“
20. August 2019
Aufsichtsarbeit in dem Modul „Wirtschaftsrecht“
2. Aufsichtsarbeit aus dem Prüfungsgebiet „Wirtschaftliches Prüfungswesen und Unternehmensbewertung“ (verkürzte Prüfung gemäß § 13a WPO)
21. August 2019
1. Aufsichtsarbeit in dem Modul „Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre“
22. August 2019
2. Aufsichtsarbeit in dem Modul „Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre“
27. August 2019
1. Aufsichtsarbeit in dem Modul „Steuerrecht“
Aufsichtsarbeit aus dem Prüfungsgebiet „Wirtschaftsrecht“ (verkürzte Prüfung gemäß § 13a WPO)<
28. August 2019
2. Aufsichtsarbeit in dem Modul „Steuerrecht“

Anträge auf Zulassung zum Wirtschaftsprüfungsexamen im 1. Prüfungstermin 2020 sind bis zum 31. August 2019 bei den Landesgeschäftsstellen der Wirtschaftsprüferkammer einzureichen. Über das Zulassungs- und Prüfungsverfahren, insbesondere über die dem Antrag beizufügenden Unterlagen, informieren das Merkblatt „Die Modularisierung des Wirtschaftsprüfungsexamens“ und das Merkblatt der Prüfungsstelle für das Wirtschaftsprüfungsexamen bei der WPK, die beide im Internet zur Verfügung stehen. Der Zulassungsantrag ist schriftlich, im Übrigen formlos, unter Angabe des Prüfungstermins, für den die Zulassung beantragt wird, zu stellen. 

Die Klausuren in diesem Prüfungstermin werden voraussichtlich am 4., 5., 6., 11., 12, 18. und 19. Februar 2020 geschrieben.

Anträge auf Zulassung zur Wirtschaftsprüfer-Prüfung im 2. Prüfungstermin 2020 sind vom 1. September 2019 bis zum 29. Februar 2020 bei den Landesgeschäftsstellen der Wirtschaftsprüferkammer einzureichen.

Die schriftliche Prüfung in diesem Prüfungstermin ist für Juni und August 2020 vorgesehen, die Klausuren werden voraussichtlich am 23., 24. und 25. Juni 2020 sowie am 11., 12., 13., 18., 19., 25. und 26. August 2020 geschrieben.

Bis zum Ablauf der jeweiligen Antragsfrist kann nur die Zulassung zum nächstfolgenden Prüfungstermin beantragt werden. Bis zum 28. (29.) Februar kann nur die Zulassung zur Prüfung im 2. Halbjahr und bis zum 31. August nur die Zulassung zur Prüfung im 1. Halbjahr des Folgejahres beantragt werden. Eine Verschiebung des Antrags auf einen späteren Prüfungstermin ist nicht möglich.

Zulassung zur Prüfung

Es wird jeweils Anfang Januar über die Zulassung zum 1. Prüfungstermin und Mitte Mai sowie Mitte Juli über die Zulassung zum 2. Prüfungstermin entschieden. Die zugelassenen Bewerber werden gleichzeitig zu der schriftlichen Prüfung geladen, die im Februar bzw. August stattfindet.

Zahlung der Zulassungs- und Prüfungsgebühr

Mit dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung sind die Zulassungs- und die Prüfungsgebühr zu zahlen. Kandidaten, die sich zur Ablegung der Ergänzungsprüfung melden, müssen die Prüfungsgebühr bei der Meldung zur Prüfung zahlen.

(entnommen aus WPK-Magazin 2/2019)

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