WP-Examen 2. Prüfungstermin 2020
von Andrea Lauterbach
Die Klausuren in dem 2. Prüfungstermin 2020 werden voraussichtlich am 23., 24. und 25. Juni 2020 sowie am 11., 12., 13., 18., 19., 25. und 26. August 2020 geschrieben.
Anträge auf Zulassung zum Wirtschaftsprüfungsexamen im 1. Prüfungstermin 2021 sind vom 1. März 2020 bis zum 31. August 2020 bei den Landesgeschäftsstellen der Wirtschaftsprüferkammer einzureichen.
Bis zum Ablauf der jeweiligen Antragsfrist kann nur die Zulassung zum nächstfolgenden Prüfungstermin beantragt werden. Bis zum 28. (29.) Februar kann nur die Zulassung zur Prüfung im 2. Halbjahr und bis zum 31. August nur die Zulassung zur Prüfung im 1. Halbjahr des Folgejahres beantragt werden. Eine Verschiebung des Antrags auf einen späteren Prüfungstermin ist nicht möglich.
Zulassung zur Prüfung
Es wird jeweils Anfang Januar über die Zulassung zum 1. Prüfungstermin und Mitte Mai sowie Mitte Juli über die Zulassung zum 2. Prüfungstermin entschieden. Die zugelassenen Bewerber werden gleichzeitig zu der schriftlichen Prüfung geladen, die im Februar bzw. Juni oder August stattfindet. Gleichzeitig werden bereits zugelassene Kandidaten zu der schriftlichen Prüfung geladen, die sich zur Ablegung einer oder mehrerer weiterer Modulprüfung/en angemeldet haben.
Zahlung der Zulassungs- und Prüfungsgebühr
Mit dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung sind die Zulassungs- und die Prüfungsgebühr zu zahlen. Kandidaten, die sich zur Ablegung einer oder mehrerer weiterer Modulprüfung/en anmelden, müssen grundsätzlich die Prüfungsgebühr bei der Meldung zur Prüfung zahlen.
(entnommen aus WPK-Magazin 4/2019)