WP-Examen Anmeldefristen verlängert bis 20.4.2020
von Andrea Lauterbach
Die Anmeldefrist für den Prüfungstermin II/2020 im Wirtschaftsprüfungsexamen endete am 29. Februar 2020. Wegen der derzeitigen Ausnahmesituation ermöglicht es die WPK ausnahmsweise, auch jetzt noch die Zulassung zum Examen für diesen Prüfungstermin zu beantragen oder sich zu einem (weiteren) Modul anzumelden.
Solche Anträge und Anmeldungen müssen der zuständigen Landesgeschäftsstelle der WPK auf dem üblichen Weg übermittelt werden (schriftlich oder elektronisch mit qualifizierter elektronischer Signatur) und dort spätestens am 20. April 2020 vorliegen.
Es kann die Zulassung zu den im Juni und August 2020 stattfindenden Klausurenterminen beantragt werden. Wie sonst auch behält sich die Prüfungsstelle insbesondere in dieser Situation vor, Kandidatinnen und Kandidaten zur Ablegung der Prüfung an Orten zu laden, die im Bereich einer anderen Landesgeschäftsstelle als derjenigen liegen, die für den jeweiligen Kandidaten oder die jeweilige Kandidatin regional zuständig ist.
(entnommen aus https://www.wpk.de/neu-auf-wpkde/wpk/2020/sv/coronavirus-wpk-verlaengert-die-anmeldefrist-fuer-den-pruefungstermin-ii-2020-im-wirtschaftspruefungsex/, 3.4.2020)