WP-Examen Prüfungstermine 2016/2017
von Andrea Lauterbach
Die schriftliche Prüfung im 2. Prüfungstermin 2016 wird im August 2016 stattfinden. Die Aufsichtsarbeiten werden voraussichtlich wie folgt anzufertigen sein:
2. August 2016
1. Aufsichtsarbeit aus dem Prüfungsgebiet „Wirtschaftliches Prüfungswesen, Unternehmensbewertung und Berufsrecht“
3. August 2016
2. Aufsichtsarbeit aus dem Prüfungsgebiet „Wirtschaftliches Prüfungswesen, Unternehmensbewertung und Berufsrecht“
4. August 2016
Aufsichtsarbeit aus dem Prüfungsgebiet „Wirtschaftsrecht“
9. August 2016
1. Aufsichtsarbeit aus dem Prüfungsgebiet „Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre“
10. August 2016
2. Aufsichtsarbeit aus dem Prüfungsgebiet „Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre“
17. August 2016
1. Aufsichtsarbeit aus dem Prüfungsgebiet „Steuerrecht“
18. August 2016
2. Aufsichtsarbeit aus dem Prüfungsgebiet „Steuerrecht“
Anträge auf Zulassung zur Wirtschaftsprüfer-Prüfung im 1. Prüfungstermin 2017 sind bis zum
31. August 2016
bei den Landesgeschäftsstellen der Wirtschaftsprüferkammer einzureichen. Der Zulassungsantrag ist schriftlich, im Übrigen formlos, unter Angabe des Prüfungstermins, für den die Zulassung beantragt wird, zu stellen. Über das Zulassungs- und Prüfungsverfahren, insbesondere über die dem Antrag beizufügenden Unterlagen, informiert das Merkblatt der Prüfungsstelle für das Wirtschaftsprüfungsexamen bei der WPK.
Die schriftliche Prüfung in diesem Prüfungstermin ist für Februar 2017 vorgesehen, die Klausuren werden voraussichtlich am 1., 2., 7., 8., 9., 14. und 15. Februar 2017 geschrieben.
Anträge auf Zulassung zur Wirtschaftsprüfer-Prüfung im 2. Prüfungstermin 2017 sind vom 1. September 2016 bis zum
28. Februar 2017
bei den Landesgeschäftsstellen der Wirtschaftsprüferkammer einzureichen.
Die schriftliche Prüfung in diesem Prüfungstermin ist für August 2017 vorgesehen, die Klausuren werden voraussichtlich am 1., 2., 3., 8., 9., 16. und 17. August 2017 geschrieben.
Bis zum Ablauf der jeweiligen Antragsfrist kann nur die Zulassung zum nächstfolgenden Prüfungstermin beantragt werden. Bis zum 28. (29.) Februar kann nur die Zulassung zur Prüfung im 2. Halbjahr und bis zum 31. August nur die Zulassung zur Prüfung im 1. Halbjahr des Folgejahres beantragt werden. Eine Verschiebung des Antrags auf einen späteren Prüfungstermin ist nicht möglich.
s. auch: www.wpk.de/nachwuchs/pruefungsstelle/hinweise-zur-examensdurchfuehrung/