WP-Examen Prüfungstermine 2017/2018
von Andrea Lauterbach
Die schriftliche Prüfung im 1. Prüfungstermin 2017 wird im Februar 2017 stattfinden. Die Aufsichtsarbeiten werden voraussichtlich wie folgt anzufertigen sein:
1. Februar 2017
1. Aufsichtsarbeit aus dem Prüfungsgebiet „Wirtschaftliches Prüfungswesen, Unternehmensbewertung und Berufsrecht“
1. Aufsichtsarbeit aus dem Prüfungsgebiet „Wirtschaftliches Prüfungswesen und Unternehmensbewertung“ (verkürzte Prüfung gemäß § 13a WPO)
2. Februar 2017
2. Aufsichtsarbeit aus dem Prüfungsgebiet „Wirtschaftliches Prüfungswesen, Unternehmensbewertung und Berufsrecht“
7. Februar 2017
Aufsichtsarbeit aus dem Prüfungsgebiet „Wirtschaftsrecht“
2. Aufsichtsarbeit aus dem Prüfungsgebiet „Wirtschaftliches Prüfungswesen und Unternehmensbewertung“ (verkürzte Prüfung gemäß § 13a WPO)
8. Februar 2017
1. Aufsichtsarbeit aus dem Prüfungsgebiet „Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre“
9. Februar 2017
2. Aufsichtsarbeit aus dem Prüfungsgebiet „Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre“
14. Februar 2017
1. Aufsichtsarbeit aus dem Prüfungsgebiet „Steuerrecht“
Aufsichtsarbeit aus dem Prüfungsgebiet „Wirtschaftsrecht“ (verkürzte Prüfung gemäß § 13a WPO)
15. Februar 2017
2. Aufsichtsarbeit aus dem Prüfungsgebiet „Steuerrecht“
Die verkürzte Prüfung zum Wirtschaftsprüfer für vereidigte Buchprüfer gemäß § 13a WPO, die durch das Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG) wieder eingeführt worden ist, wird erstmals in diesem Prüfungstermin angeboten werden. Über die verkürzte Prüfung im Detail – insbesondere über die Prüfungsgebiete, den Umfang der schriftlichen und mündlichen Prüfung, die Prüfungsdurchführung und die Anrechnung von vorangegangenen Prüfungsversuchen – informiert ein Merkblatt der Prüfungsstelle. Die Einzelheiten der Prüfung sind in der Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung geregelt. Die erforderlichen Änderungen sind am 15. Juli 2016 in Kraft getreten. Daher können Zulassungsanträge für die verkürzte Prüfung gemäß § 13a WPO für den Prüfungstermin I/2017 ausnahmsweise noch bis zum 31. Oktober 2016 – eingehend bei der Prüfungsstelle oder einer der Landesgeschäftsstellen der WPK – gestellt werden.
Anträge auf Zulassung zur Wirtschaftsprüfer-Prüfung im 2. Prüfungstermin 2017 sind bis zum
28. Februar 2017
bei den Landesgeschäftsstellen der Wirtschaftsprüferkammer einzureichen. Der Zulassungsantrag ist schriftlich, im Übrigen formlos, unter Angabe des Prüfungstermins, für den die Zulassung beantragt wird, zu stellen. Über das Zulassungs- und Prüfungsverfahren, insbesondere über die dem Antrag beizufügenden Unterlagen, informiert das Merkblatt der Prüfungsstelle für das Wirtschaftsprüfungsexamen bei der WPK.
Die schriftliche Prüfung in diesem Prüfungstermin ist für August 2017 vorgesehen, die Klausuren werden voraussichtlich am 1., 2., 3., 8., 9., 16. und 17. August 2017 geschrieben.
Anträge auf Zulassung zur Wirtschaftsprüfer-Prüfung im 1. Prüfungstermin 2018 sind vom 1. März 2017 bis zum
31. August 2017
bei den Landesgeschäftsstellen der Wirtschaftsprüferkammer einzureichen.
Die schriftliche Prüfung in diesem Prüfungstermin ist für Februar 2018 vorgesehen, die Klausuren werden voraussichtlich am 6., 7., 8., 14.,15., 20. und 21. Februar 2018 geschrieben.
Bis zum Ablauf der jeweiligen Antragsfrist kann nur die Zulassung zum nächstfolgenden Prüfungstermin beantragt werden. Bis zum 28. (29.) Februar kann nur die Zulassung zur Prüfung im 2. Halbjahr und bis zum 31. August nur die Zulassung zur Prüfung im 1. Halbjahr des Folgejahres beantragt werden. Eine Verschiebung des Antrags auf einen späteren Prüfungstermin ist nicht möglich.
(entnommen aus WPK-Newsletter, 1.9.2016)