WP-Examen Prüfungstermine 2018/2019

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Die schriftliche Prüfung im 1. Prüfungstermin 2018 wird im Februar 2018 stattfinden. Die Aufsichtsarbeiten werden voraussichtlich wie folgt anzufertigen sein:

6. Februar 2018
1. Aufsichtsarbeit aus dem Prüfungsgebiet "Wirtschaftliches Prüfungswesen, Unternehmensbewertung und Berufsrecht"

1. Aufsichtsarbeit aus dem Prüfungsgebiet "Wirtschaftliches Prüfungswesen und Unternehmensbewertung" (verkürzte Prüfung gemäß § 13a WPO)

7. Februar 2018
2. Aufsichtsarbeit aus dem Prüfungsgebiet "Wirtschaftliches Prüfungswesen, Unternehmensbewertung und Berufsrecht"

8. Februar 2018
Aufsichtsarbeit aus dem Prüfungsgebiet "Wirtschaftsrecht"

14. Februar 2018
1. Aufsichtsarbeit aus dem Prüfungsgebiet "Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre"
2. Aufsichtsarbeit aus dem Prüfungsgebiet "Wirtschaftliches Prüfungswesen und Unternehmensbewertung" (verkürzte Prüfung gemäß § 13a WPO)

15. Februar 2018
2. Aufsichtsarbeit aus dem Prüfungsgebiet "Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre"

20. Februar 2018
1. Aufsichtsarbeit aus dem Prüfungsgebiet "Steuerrecht"
Aufsichtsarbeit aus dem Prüfungsgebiet "Wirtschaftsrecht" (verkürzte Prüfung gemäß § 13a WPO)

21. Februar 2018
2. Aufsichtsarbeit aus dem Prüfungsgebiet "Steuerrecht"

Die verkürzte Prüfung zum Wirtschaftsprüfer für vereidigte Buchprüfer gemäß § 13a WPO, die durch das Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG) wieder eingeführt worden ist, wird seit dem Prüfungstermin I/2017 wieder angeboten. Über die verkürzte Prüfung im Detail - insbesondere über die Prüfungsgebiete, den Umfang der schriftlichen und mündlichen Prüfung, die Prüfungsdurchführung und die Anrechnung von vorangegangenen Prüfungsversuchen - informiert ein Merkblatt der Prüfungsstelle. Die Einzelheiten der Prüfung sind in der Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung geregelt.

Anträge auf Zulassung zur Wirtschaftsprüfer-Prüfung im 2. Prüfungstermin 2018 sind bis zum

28. Februar 2018

bei den Landesgeschäftsstellen der Wirtschaftsprüferkammer einzureichen. Der Zulassungsantrag ist schriftlich, im Übrigen formlos, unter Angabe des Prüfungstermins, für den die Zulassung beantragt wird, zu stellen. Über das Zulassungs- und Prüfungsverfahren, insbesondere über die dem Antrag beizufügenden Unterlagen, informiert das Merkblatt der Prüfungsstelle für das Wirtschaftsprüfungsexamen bei der WPK.

Die schriftliche Prüfung in diesem Prüfungstermin ist für August 2018 vorgesehen, die Klausuren werden voraussichtlich am 1., 2., 7., 8., 9., 16. und 17. August 2018 geschrieben.

Anträge auf Zulassung zur Wirtschaftsprüfer-Prüfung im 1. Prüfungstermin 2019 sind vom 1. März 2018 bis zum

31. August 2018

bei den Landesgeschäftsstellen der Wirtschaftsprüferkammer einzureichen.

Die schriftliche Prüfung in diesem Prüfungstermin ist für Februar 2019 vorgesehen, die Klausuren werden voraussichtlich am 5., 6., 7., 12., 13., 19. und 20. Februar 2019 geschrieben.

Bis zum Ablauf der jeweiligen Antragsfrist kann nur die Zulassung zum nächstfolgenden Prüfungstermin beantragt werden. Bis zum 28. (29.) Februar kann nur die Zulassung zur Prüfung im 2. Halbjahr und bis zum 31. August nur die Zulassung zur Prüfung im 1. Halbjahr des Folgejahres beantragt werden. Eine Verschiebung des Antrags auf einen späteren Prüfungstermin ist nicht möglich.

Zulassung zur Prüfung

Es wird jeweils Anfang Januar über die Zulassung zum 1. Prüfungstermin und Anfang Juli über die Zulassung zum 2. Prüfungstermin entschieden. Die zugelassenen Bewerber werden gleichzeitig zu der schriftlichen Prüfung geladen, die im Februar bzw. August stattfindet.

Zahlung der Zulassungs- und Prüfungsgebühr

Mit dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung sind die Zulassungs- und die Prüfungsgebühr zu zahlen. Kandidaten, die sich zur Ablegung der Ergänzungsprüfung melden, müssen die Prüfungsgebühr bei der Meldung zur Prüfung zahlen.

(entnommen aus WPK-Newsletter, 7.9.2017)

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