WP-Examen Prüfungstermine 2020/2021
von Andrea Lauterbach
Die schriftliche Prüfung im 2. Prüfungstermin 2020 wird im Juni und August 2020 stattfinden.
Die zusätzliche schriftliche Prüfung im Juni – „Wirtschaftsrecht“ am 23. Juni 2020 und „Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre“ am 24. und 25. Juni 2020 – wird in
- Hamburg (für die Landesgeschäftsstellen Hamburg und Berlin),
- Frankfurt am Main (für die Landesgeschäftsstellen Frankfurt am Main und Düsseldorf) und
- Stuttgart (für die Landesgeschäftsstellen Stuttgart und München)
stattfinden.
Die Klausuren im August werden geschrieben am
11. August 2020
1. Aufsichtsarbeit in dem Modul „Wirtschaftliches Prüfungswesen, Unternehmensbewertung und Berufsrecht“
1. Aufsichtsarbeit aus dem Prüfungsgebiet „Wirtschaftliches Prüfungswesen und Unternehmensbewertung“ (verkürzte Prüfung gemäß § 13a WPO)
12. August 2020
2. Aufsichtsarbeit in dem Modul „Wirtschaftliches Prüfungswesen, Unternehmensbewertung und Berufsrecht“
13. August 2020
Aufsichtsarbeit in dem Modul „Wirtschaftsrecht“
18. August 2020
1. Aufsichtsarbeit in dem Modul „Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre“
2. Aufsichtsarbeit aus dem Prüfungsgebiet „Wirtschaftliches Prüfungswesen und Unternehmensbewertung“ (verkürzte Prüfung gemäß § 13a WPO)
19. August 2020
2. Aufsichtsarbeit in dem Modul „Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre“
25. August 2020
1. Aufsichtsarbeit in dem Modul „Steuerrecht“
Aufsichtsarbeit aus dem Prüfungsgebiet „Wirtschaftsrecht“ (verkürzte Prüfung gemäß § 13a WPO)
26. August 2020
2. Aufsichtsarbeit in dem Modul „Steuerrecht““
Über die verkürzte Prüfung zum Wirtschaftsprüfer für vereidigte Buchprüfer gemäß § 13a WPO informiert ein Merkblatt der Prüfungsstelle. Diese verkürzte Prüfung wird nicht modularisiert, sondern wie bisher als Blockprüfung durchgeführt. Die mündliche Prüfung findet bei dieser Prüfung für alle Kandidaten zentral bei einer der Landesgeschäftsstellen der Wirtschaftsprüferkammer statt, in der Regel bei der Landesgeschäftsstelle in Berlin.
Anträge auf Zulassung zum Wirtschaftsprüfungsexamen im 1. Prüfungstermin 2021 sind vom 1. März 2020 bis zum
31. August 2020
bei den Landesgeschäftsstellen der Wirtschaftsprüferkammer einzureichen. Der Zulassungsantrag ist schriftlich, im Übrigen formlos, unter Angabe des Prüfungstermins zu stellen, für den die Zulassung beantragt wird.
Die Klausuren in dem 1. Prüfungstermin 2021 werden voraussichtlich wie folgt geschrieben:
2. Februar 2021
1. Aufsichtsarbeit in dem Modul „Wirtschaftliches Prüfungswesen, Unternehmensbewertung und Berufsrecht“
1. Aufsichtsarbeit aus dem Prüfungsgebiet „Wirtschaftliches Prüfungswesen und Unternehmensbewertung“ (verkürzte Prüfung gemäß § 13a WPO)
3. Februar 2021
2. Aufsichtsarbeit in dem Modul „Wirtschaftliches Prüfungswesen, Unternehmensbewertung und Berufsrecht“
4. Februar 2021
Aufsichtsarbeit in dem Modul „Wirtschaftsrecht“
9. Februar 2021
1. Aufsichtsarbeit in dem Modul „Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre“
2. Aufsichtsarbeit aus dem Prüfungsgebiet „Wirtschaftliches Prüfungswesen und Unternehmensbewertung“ (verkürzte Prüfung gemäß § 13a WPO)
10. Februar 2021
2. Aufsichtsarbeit in dem Modul „Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre“
17. Februar 2021
1. Aufsichtsarbeit in dem Modul „Steuerrecht“
Aufsichtsarbeit aus dem Prüfungsgebiet „Wirtschaftsrecht“ (verkürzte Prüfung gemäß § 13a WPO)
18. Februar 2021
2. Aufsichtsarbeit in dem Modul „Steuerrecht“
Anträge auf Zulassung zum Wirtschaftsprüfungsexamen im 2. Prüfungstermin 2021 sind vom 1. September 2020 bis zum
28. Februar 2021
bei den Landesgeschäftsstellen der Wirtschaftsprüferkammer einzureichen.
Die schriftliche Prüfung in diesem Prüfungstermin ist für Juni und August 2021 vorgesehen, die Klausuren werden voraussichtlich am 22., 23., und 24. Juni 2021 in Berlin (für die Landesgeschäftsstellen Berlin und Hamburg), Düsseldorf (für die Landesgeschäftsstellen Düsseldorf und Frankfurt am Main) und München (für die Landesgeschäftsstellen München und Stuttgart) sowie am 10., 11., 12., 17., 18., 24. und 25. August 2021 geschrieben.
Bis zum Ablauf der jeweiligen Antragsfrist kann nur die Zulassung zum nächstfolgenden Prüfungstermin beantragt werden, bis zum 28. (29.) Februar für die Prüfung im 2. Halbjahr und bis zum 31. August für die Prüfung im 1. Halbjahr des Folgejahres. Eine Verschiebung des Antrags auf einen späteren Prüfungstermin ist nicht möglich. Mit dem Zulassungsantrag ist die Anmeldung zu mindestens einer Modulprüfung erforderlich. Für die Anmeldung steht ein Vordruck zur Verfügung. Diese Anmeldung ersetzt nicht den Zulassungsantrag, sie muss zusätzlich erfolgen!
Die Antragsfrist ist auch bei der Anmeldung zu einer oder mehreren weiteren Modulprüfung/en zu berücksichtigen. Nur bis zum Ablauf der Frist – 28. (29.) Februar bzw. 31. August – können sich bereits zur Prüfung zugelassene Kandidaten zur Ablegung einer oder mehrerer weiterer Modulprüfung/en im kommenden Prüfungstermin anmelden. Das gilt auch für die Anmeldung zur Wiederholung einer Modulprüfung. Ein neuer Antrag auf Zulassung zum Wirtschaftsprüfungsexamen muss in diesen Fällen nicht gestellt werden!
Zulassung zur Prüfung
Es wird jeweils Anfang Januar über die Zulassung zum 1. Prüfungstermin und Mitte Mai sowie Mitte Juli über die Zulassung zum 2. Prüfungstermin entschieden. Die zugelassenen Bewerber werden gleichzeitig zu der schriftlichen Prüfung geladen, die im Februar bzw. Juni oder August stattfindet. Gleichzeitig werden bereits zugelassene Kandidaten zu der schriftlichen Prüfung geladen, die sich zur Ablegung einer oder mehrerer weiterer Modulprüfung/en angemeldet haben.
Zahlung der Zulassungs- und Prüfungsgebühr
Mit dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung sind grundsätzlich die Zulassungs- und die Prüfungsgebühr zu zahlen. Kandidaten, die sich zur Ablegung einer oder mehrerer weiterer Modulprüfung/en anmelden, müssen grundsätzlich die Prüfungsgebühr bei der Meldung zur Prüfung zahlen.
Organisation der Prüfung
Die Prüfungsstelle behält sich für jeden Prüfungstermin vor, Kandidaten aus organisatorischen Gründen einer anderen Landesgeschäftsstelle der Wirtschaftsprüferkammer als der, bei der die Prüfungszulassung beantragt worden ist, zur weiteren Durchführung des Zulassungs- und Prüfungsverfahrens zuzuweisen. Sollte sich eine solche Entscheidung als notwendig erweisen, wird auf den Zeitpunkt des Eingangs des Zulassungsantrages abgestellt werden.
(entnommen aus https://www.wpk.de/nachwuchs/pruefungsstelle/examensdurchfuehrung, 6.3.2020)