Gesetzestext § 13b WPO (Auszug)
"Prüfungsleistungen, die im Rahmen einer Hochschulausbildung erbracht werden, werden angerechnet, wenn ihre Gleichwertigkeit in Inhalt, Form und Umfang mit den in § 4 der Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung aufgeführten Anforderungen der Prüfungsgebiete Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre oder Wirtschaftsrecht im Zulassungsverfahren durch die Prüfungsstelle festgestellt wird. Bei der Prüfung in verkürzter Form entfällt die schriftliche und mündliche Prüfung in dem entsprechenden Prüfungsgebiet."
Studiengänge nach § 13b WPO
Studiengänge nach § 13b Wirtschaftsprüferordnung
- Universität Bayreuth
Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre, WP-Option
Prüfungsgebiete: Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre und Wirtschaftsrecht - Hochschule Bochum
Masterstudiengang "Accounting, Auditing and Taxation"
Prüfungsgebiete: Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre - Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre, Studienschwerpunkt add | hhu-audit |digitisation | data science
Prüfungsgebiete: Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre - Technische Hochschule Köln
Masterstudiengang „Wirtschaftsprüfung, Steuern, Recht und Finanzen”
Prüfungsgebiete: Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre und Wirtschaftsrecht - Duale Hochschule Baden-Württemberg – Center for Advanced Studies (DHBW CAS)
Masterstudiengang „Steuern, Rechnungslegung und Prüfungswesen”
Prüfungsgebiete: Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre - Universität Siegen
Masterstudiengang "Accounting, Auditing and Taxation"
Prüfungsgebiete: Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre
- Universität Ulm
Bachelorstudiengang "Wirtschaftswissenschaften"
Prüfungsgebiete: Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre und Wirtschaftsrecht